Mobilfunkantenne – Neues BGH – Urteil
Verträge für Mobilfunkantennen müssen einstimmig von Wohnungseigentümern getroffen werden. Diese Mietverträge sind dann meist unkündbar!
Verträge für Mobilfunkantennen müssen einstimmig von Wohnungseigentümern getroffen werden. Diese Mietverträge sind dann meist unkündbar!